BITKOM zum Hamburger YouTube-Urteil

Online-Videoportale

Freitag, 20. April 2012 um 17:08

„Wir nehmen die Hamburger Entscheidung mit gemischten Gefühlen auf. So sehen wir einige Punkte kritisch, wie z.B. den geforderten Einsatz von Wortfiltern. Aber: Das Hamburger Urteil ist in einem wesentlichen Punkt ein gutes Signal für die Internetwirtschaft. Es macht klar, dass YouTube nicht als Inhalteanbieter, sondern als so genannter Hostprovider einzustufen ist. Die von der Gema geforderten Prüfungspflichten sind schlicht nicht umsetzbar. Ebenso gut hätte die Gema fordern können, Online-Plattformen für Musik zu verbieten. Wir müssen aufpassen, dass Deutschland bei Online-Musikangeboten nicht abgehängt wird.“  

Die Gema hatte von YouTube verlangt, einzelne Musikstücke, für die sie die Rechte wahrnimmt, unzugänglich zu machen. Dabei geht die Gema davon aus, dass YouTube sich die Musikstücke zu eigen macht und sie urheberrechtlich prüfen muss. YouTube dagegen sieht sich als Betreiber einer Plattform, für deren Inhalte die einzelnen Nutzer verantwortlich sind. Dazu hat das Landgericht Hamburg jetzt in dem Sinne geurteilt, dass YouTube als so genannter Hostprovider einzuordnen ist, also seinen Nutzern lediglich eine Plattform zur Verfügung stellt. Das Urteil des Landgerichts Hamburg sorge für mehr Klarheit, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Ansonsten wäre das Geschäftsmodell entsprechender Online-Plattformen für Deutschland insgesamt in Frage gestellt gewesen.  

Die Frage der Verantwortlichkeit für die Inhalte hängt auch mit finanziellen Aspekten zusammen. Seit 2009 gibt es zwischen YouTube und Gema keinen Vertrag zur Vergütung von Musikrechten mehr. Zahlreiche Clips sind aus diesem Grund für deutsche Internetnutzer gesperrt. „Eine wirtschaftlich vertretbare Einigung erscheint dringend nötig, damit dieser Zustand ein Ende findet“, sagte Rohleder.

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Meldung gespeichert unter: BITKOM, Internet

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