Bitkom zum Datenschutz-Bußgeld gegen notebooksbilliger
Datenschutz
„Das gegen notebooksbilliger verhängte Bußgeld ist nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig. Dies ist nun der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit, in dem einer Datenschutzbehörde offenkundig das rechte Maß bei der Ahndung von Verstößen gegen die DS-GVO abhandenkam. Erst kürzlich ist ein durch den Bundesdatenschutzbeauftragten verhängtes Bußgeld vor Gericht auf ein Zehntel reduziert worden.
Die Datenschutzbehörden müssen bei der Verhängung von Bußgeldern mehr Augenmaß entwickeln. Dazu gehören in jedem Fall auch eine Bewertung der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens und die Bereitschaft, entdeckte Missstände abzustellen, ebenso wie ein stärkerer Blick auf die wirtschaftliche Leistungskraft des betroffenen Unternehmens.
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