Bitkom warnt vor Einschränkungen im internationalen Datenaustausch
Cybersecurity und Datenschutz in der EU
Berlin, 9. Juli 2019
Ob Softwaretools, externe Dienstleister oder Cloud-Speicher: Viele Unternehmen lassen personenbezogene Daten auch im Ausland verarbeiten. Für die internationalen Datentransfers stehen ihnen mehrere datenschutzkonforme Verfahren zur Verfügung. Mit den sogenannten Standardvertragsklauseln droht jetzt eines dieser Verfahren für den Datenaustausch mit Nicht-EU-Ländern wegzufallen. Der Europäische Gerichtshof verhandelt ab heute über die Frage der Legitimation von Datenübermittlungen in Drittländer durch solche Standardvertragsklauseln.
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung Recht und Sicherheit:
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