Bitkom warnt vor Änderungen am DigiNetz-Gesetz
DigiNetz-Gesetz
Berlin, 13. Dezember 2018
Am heutigen Donnerstag behandelt der Bundestag in erster Lesung eine Änderung am sogenannten DigiNetz-Gesetz. Das im Jahr 2016 verabschiedete Gesetz legte die Grundlage dafür, dass Telekommunikationsanbieter Glasfaser mitverlegen dürfen, wenn ohnehin Bauarbeiten durchgeführt werden.
Voraussetzung war dabei, dass die Arbeiten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Damit sollte u.a. verhindert werden, dass binnen kurzer Zeit Straßen mehrfach aufgerissen werden müssen.
Aus Bitkom-Sicht schränkt der jetzt debattierte Gesetzesentwurf die Möglichkeiten zu stark ein, bei solchen Bauarbeiten Glasfaser mitzuverlegen. „Diese Gesetzänderung erweist Wettbewerb und Innovationen im Festnetz einen Bärendienst. Es besteht kein Anlass, das DigiNetz-Gesetz anzupassen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.
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