Bitkom hält EU-Urheberrichtlinie für nicht entscheidungsreif

EU-Urheberrichtlinie

Mittwoch, 12. Dezember 2018 um 15:31

Aus Bitkom-Sicht besteht durch die Richtlinie auch die Gefahr, dass Internetplattformen sämtliche Inhalte einzelner Internetnutzer bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin prüfen und bei potenziellen Rechtsverletzungen maschinell blockieren müssen - egal ob Texte, Bilder, Musik, Videos oder Software. „Wenn sie solche Upload-Filter verlangt, muss sich die EU zurecht den Vorwurf der Zensur gefallen lassen“, so Rohleder.

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung würde durch die Urheberrechtsreform massiv eingeschränkt werden.“ Zahlreiche Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, könnten betroffen sein. Der nach dem EU-Parlament vorgesehene Geltungsbereich beginnt bei jeglichen Foren, geht über kommerzielle Enzyklopädien und einige Cloud-Dienste bis hin zu den großen sozialen Netzwerken.

Zudem sollen durch die Richtlinie Software-Entwickler mit Urhebern in der Kreativwirtschaft gleichgestellt werden und unter anderem das Recht erhalten, von ihnen entwickelte Software und Programmcodes auch nach Jahren noch von ihren Auftraggebern zurückzufordern.

Rohleder: „Was zunächst sinnvoll klingt, wäre für die Softwarebranche fatal.“ Auch in diesem Punkt vertritt die Bundesregierung die entgegengesetzte Position zum Richtlinienentwurf des EU-Parlaments. Dort soll der Entwurf noch vor der Europawahl im Mai 2019 formal verabschiedet werden. 

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