Bitkom fordert Nachbesserungen bei Gesetzesentwurf gegen Umsatzsteuerausfälle
E-Commerce: Online-Handel
Gleichzeitig sollen Betreiber elektronischer Marktplätze für Umsatzsteuer haften, die von Online-Händlern auf ihrer Plattform nicht abgeführt werden. Um dieser Haftung zu entgehen, müssen die Marktplatzbetreiber verschiedene Daten ihrer Händler aufzeichnen und deren umsatzsteuerliche Registrierung verifizieren.
Ein aktuelles Rechtsgutachten der Universität Erlangen-Nürnberg kommt zu dem Ergebnis, dass die im Gesetzesvorschlag vorgesehene Haftung europarechtswidrig ist. Kriesel: „Besser gelungen ist eine ähnliche Regelung in Großbritannien. Dort haftet ein Plattformbetreiber nur, wenn er auf Aufforderung der Finanzbehörden solche Unternehmer nicht vom Marktplatz ausschließt, die ihren umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommen.“
Ebenso sieht Bitkom das geplante Nachweisverfahren über die umsatzsteuerliche Registrierung im Gesetzentwurf kritisch. So sollen Finanzämter bis auf weiteres einen Registrierungsnachweis aus Papier ausstellen. „Das ist praxisfern und verursacht einen erheblichen Mehraufwand bei den Plattformbetreibern“, so Kriesel. Schließlich bemängelt Bitkom den viel zu weiten Anwendungsbereich der neuen Regelungen.
Der Gesetzentwurf bezieht bis dato jede Person in den Haftungsbereich ein, die auf einer eigenen Internetseite oder über eine App Umsätze ermöglicht. Damit wäre die Anwendung nicht auf dezidierte Handelsplattformen beschränkt, sondern würde z.B. auch Unternehmen treffen, die nur Software für den Online-Handel anbieten.
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