Bitkom fordert Nachbesserungen bei Gesetzesentwurf gegen Umsatzsteuerausfälle

E-Commerce: Online-Handel

Mittwoch, 26. September 2018 um 15:34

■   Bundestag diskutiert neue Umsatzsteuerpflichten im Online-Handel 

BITKOM

Berlin, 26. September 2018 

Der Bundestag diskutiert in dieser Woche einen Gesetzesentwurfs zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handeln mit Waren im Internet. Damit sollen neue Nachweispflichten für Online-Warenhändler und eine Umsatzsteuerhaftung für Betreiber von Plattformen für elektronischen Warenhandel eingeführt werden.

Der Digitalverband Bitkom kritisiert den Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung. „Die geplante Haftung für Plattformbetreiber ist unverhältnismäßig und das vorgesehene Verfahren unnötig aufwändig“, sagt Bitkom-Steuerexperte Thomas Kriesel.

Der Gesetzesentwurf erlegt allen in Deutschland tätigen Online-Händlern unabhängig von ihrer Größe eine zusätzliche Registrierungspflicht für umsatzsteuerliche Zwecke auf. Wer auf Online-Marktplätzen Waren verkaufen will, muss demnach künftig einen Nachweis über seine umsatzsteuerliche Registrierung bei einem deutschen Finanzamt vorweisen.

Meldung gespeichert unter: E-Commerce, Steuer, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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