Bitkom fordert Nachbesserungen bei Gesetzesentwurf gegen Umsatzsteuerausfälle
E-Commerce: Online-Handel
Berlin, 26. September 2018
Der Bundestag diskutiert in dieser Woche einen Gesetzesentwurfs zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handeln mit Waren im Internet. Damit sollen neue Nachweispflichten für Online-Warenhändler und eine Umsatzsteuerhaftung für Betreiber von Plattformen für elektronischen Warenhandel eingeführt werden.
Der Digitalverband Bitkom kritisiert den Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung. „Die geplante Haftung für Plattformbetreiber ist unverhältnismäßig und das vorgesehene Verfahren unnötig aufwändig“, sagt Bitkom-Steuerexperte Thomas Kriesel.
Der Gesetzesentwurf erlegt allen in Deutschland tätigen Online-Händlern unabhängig von ihrer Größe eine zusätzliche Registrierungspflicht für umsatzsteuerliche Zwecke auf. Wer auf Online-Marktplätzen Waren verkaufen will, muss demnach künftig einen Nachweis über seine umsatzsteuerliche Registrierung bei einem deutschen Finanzamt vorweisen.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: E-Commerce, Steuer, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.