Aktien-Bezugsrechte - Begriff und Bedeutung
Finanzen: Aktien
Aktien-Bezugsrechte: Bezugsrechtsemission, Bezugspreis und Bezugsrechtshandel
Als Bezugsrechtsemission wird jede Kapitalerhöhung bezeichnet, die mit der Gewährung von Bezugsrechten einhergeht. Die Altaktionäre erhalten genau so viele Bezugsrechte, dass für sie der gleiche Anteil am gesamten Grundkapital erhalten bleibt.
Wird das Kapital etwa von 100 auf 150 Mio. Euro erhöht, so erhält jeder Altaktionär für je zwei gehaltene alte Aktien Bezugsrechte für eine junge Aktie.
Der Bezugspreis wird vor der Ermittlung des endgültigen Ausgabepreises, die in Deutschland meist über das (beschleunigte) Bookbuilding-Verfahren geschieht, festgelegt.
Die Altaktionäre entscheiden nun innerhalb der dafür gewährten Frist, ob sie junge Aktien erwerben oder nicht - oftmals entscheidet sich ein hoher Anteil dafür. Die nicht von ihnen erworbenen neuen Aktien werden oft über das Bookbuilding-Verfahren an Bieter verteilt.
Aktien-Bezugsrechte können gehandelt werden. Oftmals wird dafür ein börslicher Bezugsrechtshandel eingerichtet, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Somit können Altaktionäre, die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen wollen, ebenfalls von den Bezugsrechten profitieren und sie anderen Aktionären oder neuen Interessenten verkaufen.
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