Delisting-News: Infos & Nachrichten

Delisting

Delisting ist ein bekannter Wirtschafsbegriff, der vor allem an den internationalen Börsen sehr gebräuchlich ist. Mit diesem Begriff wird die Löschung oder der Abgang eines Unternehmens von der jeweiligen Börse bezeichnet.

Wie es zu einem Delisting kommen kann und welche Folgen es hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie kommt es zu dem Delisting eines börsennotierten Unternehmens?

Grundsätzlich kann das Delisting als verwaltungstechnischer Vorgang bezeichnet werden, durch welchen ein Unternehmen bzw. die Wertpapiere eines Unternehmens dauerhaft von der Börse genommen werden, sprich ihre Börsennotierung gelöscht wird.

Ein solcher Vorgang kann zahlreiche Gründe haben. Beispielweise könnte dem jeweiligen Unternehmen von der Zulassungsstelle die Lizenz entzogen worden sein.

Weitere Gründe für ein Delisting könnten eine Insolvenz, eine Privatisierung oder eine Übernahme, sowie ein Squeeze-Out oder eine Umbenennung in eine andere Rechtsform sein.

Das Delisting darf aber nicht mit dem sogenannten Downlisting verwechselt werden, bei dem ein Unternehmen zwar an der Börse bleibt, aber in ein anderes Segment wechselt.

Auf diese Weise kann ein Unternehmen in Deutschland beispielweise vom Prime Standard in den Equity Standard wechseln, ohne dass es aus dem Handel ausscheidet.

Um ein Delisting erfolgreich durchführen zu können, muss dieses aber erst vom Vorstand abgesegnet werden. Die Aktionäre haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss, diese müssen jedoch gerecht entschädigt werden, da ein Delisting schnell zu massiven Kurseinbrüchen führen kann.

Welche Folgen hat das Delisting eines Unternehmens?

Das Delisting von Wertpapieren hat viele Folgen. Zunächst können die Wertpapiere nicht mehr aktiv gehnadelt werden. Anleger haben also keine Möglichkeit mehr die Wertpapiere über die Börse zu verkaufen.

Doch ein Delisting kommt für Anleger keinesfalls überraschend, es muss nämlich je nach Börse schon mindestens sechs Monate im Vorhinein angekündigt werden.

Grundsätzlich kann ein Delisting aber positive Auswirkungen auf das Unternehmen haben, da ein Listing an der Börse nicht gerade günstig ist und oftmals sehr viele Verpflichtungspflichten nach sich zieht.

Nach einem Delisting können meist Entscheidungen oder neue Strategien viel einfacher umgesetzt werden.

Welche gesetzlichen Regelungen kommen bei einem Delisting zum Tragen?

Im Zuge eines Delisting haben alle Anleger ein Anrecht auf eine faire Entschädigung durch das Unternehmen. Aktionären die zum Zeitpunkt des Delisting noch im Besitz von Wertpapieren sind, muss ein entsprechendes Pflichtangebot oder eine Ausgleichszahlung offeriert werden.

Zudem müssen Anleger laut § 38 Abs. 2 Satz 2 des in Deutschland gültigen Börsengesetzes frühzeitig über ein Delisting in Kenntnis gesetzt werden.

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