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Börsengang

Ein Börsengang ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung eines Unternehmens. Doch mit dem scheinbar selbsterklärenden Begriff werden in der Praxis mehrere unterschiedliche Vorgänge bezeichnet, die jeweils unterschiedliche Bedeutungen und Auswirkungen haben. Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

Der klassische Weg an die Börse: die Neuemission

Die Neuemission ist der klassische Weg eines Unternehmens, das "an die Börse geht". Dabei werden Aktien der betreffenden Gesellschaft erstmals öffentlich zur Zeichnung angeboten und zum Handel an einer Börse zugelassen.

Anstelle der englischen Bezeichnung "Initial Public Offering" (erstes öffentliches Angebot) wird meist nur kurz die Abkürzung "IPO" verwendet, die inzwischen auch im Deutschen ein oft gebrauchtes Synonym für "Börsengang" ist.

Die Aktien, die im Rahmen eines IPOs neu an der Börse notiert werden, können aus unterschiedlichen Quellen stammen. Entweder handelt es sich um bereits existierende Aktien, die von ihren bisherigen Eigentümern, sogenannter Altaktionäre, angeboten werden, oder um sogenannte "junge Aktien", die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegeben werden.

Häufig werden auch beide Möglichkeiten miteinander kombiniert, indem das Angebot sowohl existierende Aktien aus dem Bestand von Altaktionären als auch junge Aktien aus einer Kapitalerhöhung umfasst.

Das SPO – der "zweite Börsengang"

Werden die Aktien eines Unternehmens bereits an der Börse gehandelt, und die Alteigentümer wollen weitere Anteile aus ihrem Bestand in den Streubesitz überführen, geschieht dies im Rahmen einer Zweitplatzierung, die auch als Secondary Public Offering (SPO) bezeichnet wird.

Alternativen zum IPO: "Kleiner Börsengang" und Nutzung eines Börsenmantels

Unter bestimmten Bedingungen kann eine Aktie auch in den Börsenhandel einbezogen werden, ohne dass ein reguläres IPO erfolgt. Das Listing erfolgt dann jedoch im Freiverkehr und nicht als Notierung im regulierten Markt.

Obwohl dies eigentlich kein echter Börsengang im engeren Sinne ist, wird in diesem Zusammenhang mitunter von einem "IPO light" oder einem "kleinen Börsengang" gesprochen.

Ein weiterer Weg an die Börse führt über die Nutzung eines sogenannten Börsenmantels. Dabei wird zunächst die Mehrheit der Anteile an einer bereits notierten Aktiengesellschaft, der sogenannten Mantelgesellschaft, erworben.

Anschließend wird ein Hauptversammlungsbeschluss über eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage herbeigeführt. Bei der einzubringenden Sacheinlage handelt es sich um die Gesellschaft des Käufers.

Im nächsten Schritt ist dann noch die Satzung der Mantelgesellschaft anzupassen, insbesondere der dort genannte Zweck der Gesellschaft. Meist wird dieser Börsengang im Rahmen eines Reverse-Mergers durchgeführt.

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