Zahl der Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung leicht gesunken
Unerlaubte Telefonwerbung
Allein im Dezember konnte die Bundesnetzagentur drei große Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung abschließen. In allen Fällen wurde das Verbot unerlaubter Telefonwerbung in erheblichem Umfang verletzt. Es kam zu teilweise massiven und langanhaltenden Belästigungen der angerufenen Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine der Hauptursachen hierfür war, dass die Unternehmen die Echtheit und Aktualität der für die Anrufe verwendeten Einwilligungsdaten der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht hinreichend sichergestellt hatten.
Rufnummernmissbrauch
Zum Rufnummernmissbrauch ist mit rund 125.500 schriftlichen Beschwerden und Anfragen ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit (rund 116.500) zu verzeichnen. Zur Bekämpfung hat die Bundesnetzagentur rund 530 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 6.700 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. Hierdurch konnten insbesondere in Fällen von Routerhacking unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten werden.
Mehr als 31.000 schriftliche Beschwerden betrafen sog. Ping-Anrufe unter Anzeige ausländischer Rufnummern. Allein im Januar 2019 gingen 13.076 Beschwerden zu Ping-Anrufen bei der Behörde ein, nachdem die zunächst auf ein Jahr befristete Preisansageverpflichtung für auffällige Länderkennzahlen Ende 2018 ausgelaufen war. Zum Schutze der Verbraucher hat die Bundesnetzagentur daher erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Die Ansagepflicht wurde auf insgesamt 56 internationale Rufnummern erweitert.
Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. So werden die Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und sog. „Abo-Fallen“ geschützt. Mobilfunkunternehmen müssen die Vorgaben spätestens bis zum 1. Februar 2020 einführen.
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