Wirecard: Süddeutsche attackiert die BaFin im FT-Fall

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Donnerstag, 5. Dezember 2019 um 18:45

Die BaFin vermutet daher eine Absprache zwischen Börsenhändlern und Journalisten. „Das Zusammenspiel von bestimmten Abläufen an der Börse und von negativen Presseberichten sei "außergewöhnlich" gewesen“, so die BaFin.

Das mag ja sein, es ist aber eben nur eine Vermutung ohne Beweise. Derartige Vorgänge eindeutig nachzuweisen, dürfte sehr schwierig werden. Einen direkten Zusammenhang der Handelsaktivitäten mit Journalisten lässt sich ebenfalls nicht feststellen.

Hier geht es auch um Presse- und Meinungsfreiheit und um die Arbeit von Journalisten. So beschäftigt sich der FT-Journalist McCrum bereits seit Jahren mit dem Unternehmen Wirecard, er ist also kein Neuling.

McCrum bezweifelt die Substanz und Nachhaltigkeit der Geschäfte der Wirecard AG und da ist er weiß Gott nicht allein. Auch renommierte US-Großbanken stellen die Größe des Dax-Unternehmens vehement in Frage.

Der Journalist McCrum hatte demnach bereits am frühen Morgen des 30. Januar 2019, also vor der Veröffentlichung des ersten Artikels der FT, die Wirecard AG zuvor um eine Stellungnahme gebeten.

Diese aber hatte sofort als Reaktion eine Londoner Anwaltskanzlei eingeschaltet. Es haben also unbestimmt viele Personen von dem Beitrag Kenntnis gehabt, bevor er veröffentlicht wurde.

McCrum veröffentlichte seine Artikel am 30. Januar sowie dem 1. und 7. Februar 2019. Auch darauf stützt die Bafin ihre Strafanzeige, der Journalist habe Informationen bewusst über einen Zeitraum „gestreckt“.

Damit soll die negative Wirkung auf den Aktienkurs verstärkt geworden sein, eine Argumentation der Finanzaufsichtsbehörde, die man durchaus als abenteuerlich bezeichnen kann.

Einen Beweis für diese Vermutung gibt es ebenfalls nicht. Natürlich veröffentlichen Medien in einem großen Fall oftmals mehrere Artikel, die aufeinander folgen. Das ist üblich und kann sich auch über Monate strecken.

So teilte die Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft München, Hildegard Bäumler-Hösl, dann auch mit: "Ich habe meist ein Grundgefühl für einen Fall, aber das fehlt mir hier völlig […] Es ist schwer zu sagen, wohin es geht".

Dagegen ist sich die BaFin offenbar in der Sache sicher. Wenn dieser Schuss mal nicht nach hinten losgeht… (ame/rem)

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