Wirecard: So sehen DSW-Aktionärsschützer den Fall
Aktionärsschutz
Auch Regulierer und Aufsichtsbehörden seien nun an der Reihe, Maßnahmen zu ergreifen, um Anleger vor unkontrollierten Kursstürzen wie bei der Wirecard AG zu schützen, insbesondere vor automatisierten Verkaufsorders.
Börsen und Aufsichtsbehörden haben aktuell einen „sehr weit gefassten Ermessensspielraum“, um Kurse bzw. den Handel von Aktien auszusetzen. Es ist eine Abwägung zwischen Aktionärsschutz und Wahrung des freien Handels.
Aktuell werden derartige Attacken mit bestehenden Regeln eher geschützt, um schnell und nahezu risikolos Geld verdienen zu können. Bei fallenden Kursen wird die Entwicklung durch automatisierte Verkaufsorders, wie etwa Stopp Loss, weiter verstärkt.
Kleinaktionäre haben oftmals nicht die Mittel, um noch schnell und rechtzeitig zu reagieren, wenn es zu Attacken kommt, ist es bereits meist zu spät und der Kurssturz vollzogen. (ame/rem)
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