Wirecard meldet Fortführung der Geschäfte - zumindest vorerst
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Am 25. Juni 2020 hat der Vorstand der Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München nachmittags einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Geschäft werde damit zunächst fortgesetzt.
Das gelte für die Konzerngesellschaften und lizenzierten Einheiten. Der Münchener Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé wurde als Sachverständiger beauftragt. Kurzfristig soll zudem ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die Wirecard AG bestellt werden.
Die Prüfung, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wird, dauere allerdings weiter an. Zudem werde noch geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen.
Insolvenzantrag habe aber eine „kleine Entwicklungsniederlassung“ gestellt. Die Wirecard Bank ist „aktuell nicht Teil des Insolvenzverfahrens“, sodass „der Zahlungsverkehr der Wirecard Bank nicht betroffen sei“, hieß es weiter.
Zudem sollen Auszahlungen an Händler der Wirecard Bank ohne Einschränkungen ausgeführt werden. Die Wirecard AG stehe auch „im stetigen Austausch mit den Kreditkartenorganisationen“. Die Bafin hatte sich hier bereits eingeschaltet.
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