Wirecard: Bundesbank warnte die BaFin Anfang 2019 vor einem Leerverkaufsverbot

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Mittwoch, 25. November 2020 um 08:45

ASCHHEIM BEI MÜNCHEN (IT-Times) - Die Aktie des Payment-Anbieters Wirecard ist ein Pennystock. Das hätte bereits viel sehr früher passieren können, wenn die BaFin nicht Hinweise ignoriert hätte, die auch von der Bundesbank kamen.

Deutsche Bundesbank Zentrale - Frankfurt Main

Die deutsche Aufsicht für das Finanzdienstleistungswesen – kurz BaFin – ignorierte Bedenken der deutschen Bundesbank hinsichtlich des Leerverkaufsverbots für Wirecard-Aktien, die bereits Anfang 2019 gegenüber der Behörde geäußert wurden.

Im Vorfeld hatten Hedge-Fonds aus Großbritannien und den USA mit aufkommenden Spekulationen ihre Short-Positionen deutlich aufgestockt, um mit fallenden Kursen bei der Wirecard-Aktie Geld zu verdienen.

Bei fallenden Kursen werden Aktien dann später günstiger über die Börse zurückgekauft, um die Position wieder zu schließen. Die Differenz nach Abzug von anfallenden Gebühren ist dann der Gewinn.

Die Financial Times hatte den Stein Anfang 2019 ins Rollen gebracht, indem sie Zweifel an der Wirecard-Rechnungslegung hegte, auch was die Angabe von liquiden Mitteln des Unternehmens betraf.

Ins Visier gerieten dabei auch Kunden und Partner von Wirecard. Es passierte nichts. Die Vorwürfe aber waren alles andere als neu, die gab es bei Wirecard auch schon im Jahr 2008, bereits der Reverse-Merger in 2005 war mehr als holprig. Das Vorläufer-Unternehmen InfoGenie AG war bereits 2001 auffällig geworden.

Das Verbot des Leerverkaufens von Wirecard-Aktien, das über einen Zeitraum von zwei Monaten von der BaFIn verhängt wurde, war höchst umstritten. Die Aktion war unüblich und griff in den Markt maßgeblich ein.

Dem Unheil nicht genug, die Behörde stellte auch noch Strafanzeige gegen Journalisten der Financial Times und mehrere Shortseller, die eben diese Unregelmäßigkeiten in der Bilanzierung der Wirecard AG meldeten.

Die BaFin fiel auf den Trick der Standardargumentation der Wirecard AG rein, indem zum wiederholten Mal (schutz-)behauptet wurde, dass es sich hier um eine Manipulation von Märkten handele, um kurzfristig Spekulationsgewinne zu erzielen.

Zu dieser Zeit muss man in den oberen Etagen in Aschheim gelacht haben. Es war zugleich das erste Mal in der Geschichte des deutschen Aktienmarktes, dass die BaFin den Handel mit einer einzelnen Aktie untersagte.

Die BaFin verhängte das Verbot am 18. Februar 2019 und bezeichnete den Schritt als „notwendig und angemessen“ zum Schutz des Unternehmens vor der Gefahr von „kurzen Angriffen“ und dass das „Marktvertrauen“ auf dem Spiel stehe, so Elisabeth Roegele, Geschäftsführerin der Wertpapieraufsicht der BaFin.

Im Februar 2019 teilte die deutsche Zentralbank der BaFin mit, dass „dieser Schritt nicht damit gerechtfertigt werden könne, dass er die „Finanzstabilität gefährde.“ Dies geht aus einem internen Memo der Bundesbank hervor, das von der Financial Times veröffentlicht wurde.

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