Wirecard: Aktionäre können nicht auf Leerverkaufsverbot der BaFin hoffen

E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)

Freitag, 15. Mai 2020 um 12:27

ASCHHEIM BEI MÜNCHEN (IT-Times) - Die Aktie des Payment-Infrastruktur Anbieters Wirecard macht seit Wochen eine Berg- und Talfahrt. Doch auf ein Einschreiten der Finanzaufsicht darf nicht gehofft werden.

Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BaFin)

Die deutsche Bundesbehörde für das Finanzwesen - kurz BaFin - hat nicht vor, erneut Leerverkäufe bei der Wirecard AG zu verbieten. Dazu gäbe es aktuell keine Pläne, so die BaFin gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

Gerade in den letzten Tagen hatten Hedge-Fonds aus Großbritannien und den USA ihre Short-Positionen weiter aufgestockt, um mit fallenden Kursen bei der Wirecard-Aktie Geld zu verdienen.

Mittlerweile liegen die Netto-Leerverkaufspositionen gegen die Wirecard AG bei mehr als zehn Prozent. Es wurden also Wirecard-Aktien von Spekulanten verkauft, die nur geliehen waren.

Bei weiter fallenden Kursen werden Aktien dann günstiger über die Börse zurückgekauft, um die Position wieder zu schließen. Die Differenz nach Abzug von anfallenden Gebühren ist dann der Gewinn.

Meldung gespeichert unter: Mobile Payment, E-Commerce, Online-Payment, BaFin, Wirecard, Software, IT-Services

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