WhatsApp: Verbraucherzentrale Bundesverband erzielt vor Gericht Sieg gegen den Messaging-Dienst

Verbraucherzentrale

Mittwoch, 18. Mai 2016 um 16:26
Facebook - WhatsApp

DÜSSELDORF (IT-Times) - WhatsApp muss seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise künftig übersetzen. Dies hat ein Berliner Kammergericht entschieden. Das Urteil ist allerdings bislang noch nicht rechtskräftig.

WhatsApp

muss die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise jetzt auch ins Deutsche übersetzen, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen das in Kalifornien ansässige Unternehmen WhatsApp Klage erhoben

Des Weiteren wird WhatsApp angehalten, entsprechend des Telemediengesetzes zwei schnelle Kontaktmöglichkeiten im Impressum der eigenen Seite zu veröffentlichen.

Meldung gespeichert unter: WhatsApp, Meta Platforms, Internet

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