Weiterbildung: Recht oder Pflicht?
Mitarbeiterqualifizierung: Aus- und Weiterbildung
Berlin, 13. März 2019
Der typische Lebenslauf – Schule, Ausbildung oder Studium und dann 40 Jahre im gleichen Beruf – gehört für die meisten Beschäftigten der Vergangenheit an. Die Digitalisierung verändert Berufe und Karrierewege, Weiterbildungen sollten deshalb zu jedem Arbeitsleben dazu gehören.
Ob Weiterbildung allerdings ein Recht oder eine Pflicht der Arbeitnehmer sein sollte, darüber herrscht in deutschen Unternehmen kein Konsens. Das hat eine gemeinsame Studie Digitalverbands Bitkom und des TÜV-Verbands ergeben, für die 504 Unternehmen ab 10 Mitarbeitern in Deutschland befragt wurden.
Demnach meinen 44 Prozent aller befragten Unternehmen, dass für alle Beschäftigten ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht auf Weiterbildung eingeführt werden sollte. Etwas weniger, nämlich 37 Prozent aller Unternehmen sind dagegen der Meinung, dass es für alle Beschäftigten eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Weiterbildung geben sollte. 54 Prozent der Unternehmen sind für ein Recht und eine Pflicht.
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