Volkswagen vor Einigung mit US-Behörden - fortgeschrittene Gespräche
Vergleichsvereinbarung in den USA
Teil des Deals sollen weiterhin eine unabhängige Aufsichtsperson für die kommenden drei Jahre sein, sowie eine Schuldanerkennung und eine Beschreibung der Fakten, aufgrund welcher die Strafzahlungen zu leisten sind.
Bislang steht der Abschluss des Vergleichs noch unter Vorbehalt der Zustimmung des Vorstands, des Aufsichtsrats der Volkswagen AG und der Zustimmung weiterer, betroffener Kerngesellschaften. (mst/ami)
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