VIE – Was hinter "Variable Interest Entities" steckt

Hinter Variable Interest Entities steckt ein ausgeklügeltes System von rechtlichen Besonderheiten, die bei einer VIE-Struktur das Eigentum des Aktionärs an einem Unternehmen beschränken oder sogar ganz ausschließen können.  

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Was bedeutet "Variable Interest Entities"?

Bei Variable Interest Entities, kurz VIE genannt, handelt es sich um einen Begriff aus den Vereinigten Staaten von Amerika in Bezug auf eine besondere Form der Zweckgesellschaft.

Frei ins Deutsche übersetzt handelt es sich um eine "variable Zinsgesellschaft", wobei der Begriff Variable Interest Entities auch in Deutschland genutzt wird. Diese rechtlich geordnete Unternehmensform ist in der FIN 46 geregelt.

Diese Leitlinie des Financial Accounting Standard Boards (FASB) wurde mit der Erklärung 167 überarbeitet, sodass die Variable Interest Entities nunmehr in dem FASB fixiert sind.

Welche Parameter sind bei den Variable Interest Entities zu beachten?

Bei den selbständigen juristischen Wirtschaftseinheiten sind die Eigenkapitalträger nicht die Hauptrisikoträger. Zudem können die Eigentümer trotz Stimmrechtsmehrheit nach der Satzung keinen beherrschenden Einfluss ausüben.

Gemäß GAAP (Generally Accepted Accounting Principles - US-amerikanische Rechnungslegungsvorschriften und allgemein akzeptierte Verfahrensweisen der Rechnungslegung) müssen Kreditinstitute für die Variable Interest Entities kein Eigenkapital oder Reserven vorhalten.

Weiterhin sind bei den Variable Interest Entities für die Banken keinen Offenlegungspflichten existent, welche Vermögenswerte an die VIEs verkauft werden.

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