Vertragliche Einigung im Antennenstreit

UKW-Rundfunk

Montag, 9. Juli 2018 um 09:45
Bundesnetzagentur

Homann: „Einvernehmliche Regelungen können ein Eingreifen des Regulierers vermeiden“

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Sendernetzbetreiber Divicon und Uplink haben sich jetzt mit fünf Antennenbetreibern über eine vertragliche Regelung des UKW-Antennenzugangs geeinigt.

Das ist eine gute Nachricht für die vielen Millionen Menschen, die tagtäglich UKW-Radio hören. Alle Parteien haben auf den allerletzten Metern noch einmal ein sehr hohes Maß an Verantwortung gezeigt. Sie sind dabei in einigen Punkten an ihre jeweiligen Schmerzgrenzen - und gefühlt manchmal auch darüber hinaus - gegangen, um eine Lösung zu ermöglichen. Dafür danke ich allen Beteiligten! Für die Zukunft sollte die Politik prüfen, ob durch eine Anpassung der Rechtslage vergleichbare Fälle verhindert werden können“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Unter Moderation von Bundesminister a.D. Friedrich Bohl und der Bundesnetzagentur hatten sich bereits vor gut zwei Wochen fünf Antennenbetreiber mit den Sendernetzbetreibern Divicon und Uplink auf Eckpunkte für eine vertragliche Regelung des UKW-Antennenzugangs geeinigt. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte sind die nun abgeschlossenen Verträge ausgehandelt worden. Die Bundesnetzagentur hat die Verhandlungen in der letzten Phase noch einmal vermittelnd begleitet.

Meldung gespeichert unter: UKW Radio, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Medien, Regulierer

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