Vernetztes Fahren: Europa darf nicht falsch abbiegen

Autonomes Fahren und vernetzte Fahrzeuge

Freitag, 24. Mai 2019 um 10:28

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Kommunikation für vernetztes Fahren ausschließlich über den WLAN-basierenden Standard IEEE 802.11p laufen soll. Andere verfügbare Technologien wie C-V2X, unter die auch 5G fällt, werden ausgeschlossen. Während der WLAN-Standard auf Kommunikation mit kurzen Reichweiten begrenzt ist, ermöglicht 5G eine verlässliche Langstreckenkommunikation.

Davon würden auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer, Fußgänger und Nutzer von E-Scootern oder auch Rollstühlen profitieren, deren individuelle Mobilfunksignale für das vernetzte Fahren berücksichtigt werden könnten.

Zudem ist bereits seit April 2018 jedes Neufahrzeug in der EU mit einer elektronischen SIM-Karte ausgestattet, um bei Unfällen Rettungskräfte zu alarmieren („eCall“). Die WLAN-Schnittstelle müsste dagegen bei allen Fahrzeugen nachgerüstet werden.

EU-Rechtsakt muss überarbeitet und für Mobilfunk geöffnet werden
Der Europäische Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit. Erforderlich ist die Zustimmung von 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die zudem 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen.

Deutschland kommt im Europäischen Rat in diesem Fall die entscheidende Rolle zu. Berg: „Deutschland sollte sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, den Rechtsakt zu überarbeiten, eine technologieneutrale Fassung vorzulegen und so den Einsatz von Mobilfunk beim autonomen Fahren zu ermöglichen.“

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