Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019
Telekommunikationsmarkt Deutschland
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
PRESSEMITTEILUNG
Schlichtungsverfahren 2019
Im Jahr 2019 wurden 1.695 Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gestellt. Im Vorjahreszeitraum waren es 1.828. In 550 Fällen wurde 2019 eine Übereinkunft der streitenden Parteien erreicht. 480 Anträge waren unzulässig, weil die Voraussetzungen für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nicht vorlagen.
Der Anteil der Schlichtungsanträge zu Vertragsstreitigkeiten lag bei 63 Prozent. 22 Prozent der Anträge betrafen Beanstandungen von Rechnungen. Auf Schwierigkeiten beim Umzug von Telekommunikationsanschlüssen bezogen sich vier Prozent der Anträge. Die verbleibenden 11 Prozent waren Streitfälle zu anderen Themen im Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten und -anschlüssen.
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