Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019

Telekommunikationsmarkt Deutschland

Freitag, 31. Januar 2020 um 12:14
Bundesnetzagentur

Verbraucherschlichtung effizientes Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur stellt ihren Tätigkeitsbericht 2019 vor. Der Bericht informiert über Anträge und Ergebnisse der Schlichtung bei Telekommunikationsverträgen.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG

Schlichtungsverfahren 2019

Im Jahr 2019 wurden 1.695 Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gestellt. Im Vorjahreszeitraum waren es 1.828. In 550 Fällen wurde 2019 eine Übereinkunft der streitenden Parteien erreicht. 480 Anträge waren unzulässig, weil die Voraussetzungen für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nicht vorlagen.

Der Anteil der Schlichtungsanträge zu Vertragsstreitigkeiten lag bei 63 Prozent. 22 Prozent der Anträge betrafen Beanstandungen von Rechnungen. Auf Schwierigkeiten beim Umzug von Telekommunikationsanschlüssen bezogen sich vier Prozent der Anträge. Die verbleibenden 11 Prozent waren Streitfälle zu anderen Themen im Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten und -anschlüssen. 

Meldung gespeichert unter: Festnetz, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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