„Verbot von Zwei-Jahres-Verträgen verletzt die Interessen der Kunden“
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
Köln, 16. August 2019. „Einige Ideen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gehen durchaus in die richtige Richtung. Die Vertragslaufzeit in der Telekommunikation auf höchstens ein Jahr zu begrenzen, halten wir jedoch gerade für die Kunden für absolut kontraproduktiv“, bezieht VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner Stellung.
Im Mobilfunk-Bereich nutzen viele Kundinnen und Kunden zum Beispiel die Möglichkeit, ein meist deutlich subventioniertes Endgerät zu erhalten, das dann über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren refinanziert werden kann. Neueste Technologie ist ein Treiber der Wirtschaft und sogar der Austauschservice, um jedes Jahr das neueste Smartphone zu erhalten, wird über solche Verträge gerne genutzt.
„Aus ökonomischer Sicht ist eine Laufzeitverkürzung für die Kunden doppelt teuer, da nicht nur die Handysubventionen nicht mehr klappen, sondern auch der Verwaltungsaufwand, der zum Vertragsbeginn entsteht, auf die kürzere Laufzeit verteilt werden müsste“, so Grützner.
Die Verbraucher entscheiden sich daher ganz überwiegend für die deutlich vorteilhafteren Zwei-Jahres-Verträge, obwohl schon seit 2012 alle TK-Unternehmen mindestens eine Vertragsoption mit einer einjährigen Laufzeit anbieten. Kunden, für die zum Beispiel ein subventioniertes Endgerät nicht im Vordergrund steht und die keine lange Laufzeit wünschen, nutzen die üblichen Prepaid-Angebote ohne jede Laufzeit. „Die Verbraucher sind also völlig frei in ihrer Entscheidung. Es braucht kein Gesetz gegen die vom Kunden am meisten gewählte Vertragslaufzeit“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer.
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