Verbände erzielen Regelung mit Deutscher Telekom zur Zukunft von Call-by-Call und Preselection

Festnetz: Call-by-Call und Preselection

Donnerstag, 14. November 2019 um 10:39

DVTM-Vorstand Renatus Zilles unterstreicht: „Dies ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Ich bin stolz, dass wir in einem stark umkämpften Wettbewerbsumfeld eine trilaterale, partnerschaftliche Lösung auf freiwilliger Basis gefunden haben. Es freut mich, dass unsere Idee eines `Phase-Out Modells´ zu dieser bemerkenswerten Branchenlösung geführt hat.“ Mit der Vereinbarung haben VATM, DVTM und Deutsche Telekom nicht nur die Vergangenheit im Blick, sondern auch die Zukunft: „Mit diesem geordneten Übergang wird auch die IP-Transformation der alten PSTN-Netze vorangetrieben.“

Für Pascal Koppetsch ist mit dieser Vereinbarung eine wichtige Weichenstellung erfolgt. „In dem Geiste dieser Vereinbarung wollen wir auch in Zukunft vermehrt zusammenarbeiten und wichtige Themen möglichst im Marktkonsens regeln, zumindest aber im Sinne von Verbrauchern und Wirtschaft auch bei schwierigen Themen Differenzen geordnet diskutieren.“

Mit dem Aufkommen neuer Angebote im Markt wie Flatrates, WhatsApp und Mobilfunkkommunikation sank die Nutzerzahl in den letzten Jahren. Dennoch sind es noch circa 90 Anbieter, die vor allem günstige Tarife ins Ausland oder in Mobilfunknetze anbieten. Diese haben ein hohes Interesse an der Koordination des Auslaufens von Call-by-Call und Preselection, solange hier weiterhin Bedarf bei der Bevölkerung besteht. Daher hatten sich VATM und DVTM mit der Deutschen Telekom zusammengesetzt und schon vor der Marktanalyse eine einvernehmliche Marktlösung im Sinne aller Parteien unabhängig von der Bundesnetzagentur (BNetzA) gefunden.

Die BNetzA hat vor kurzem den Endkundenmarkt für Sprachtelefonie einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und sieht die Deutsche Telekom im vorliegenden Entwurf der Marktanalyse nicht mehr als marktbeherrschend an. Aktuell liegt das Verfahren zur Überprüfung bei der EU-Kommission in Brüssel. Wenn das Verfahren in den nächsten Wochen so abgeschlossen wird, wird die Deutsche Telekom u. a. nicht mehr behördlich verpflichtet sein, Call-by-Call und Preselection anzubieten.

Der Vereinbarung können alle Unternehmen, die Call-by-Call und Preselection anbieten, ohne weiteres beitreten. Hierzu können sie sich direkt an die Verbände wenden.

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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Europäische Kommission (EU-Kommission), Deutsche Telekom, Chat und Messenger, Festnetz, VATM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Verbände

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