VATM-Pressestatement zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur für die künftige Regulierung der „letzten Meile“

Teilnehmeranschlussleitung (TAL)

Freitag, 5. Juli 2019 um 16:50

Dazu zählt, ob freiwillige Zugangsangebote („Open Access“) zum Glasfasernetz der Telekom eine Lockerung der Regulierung rechtfertigen und die BNetzA z. B. zukünftig als Schiedsrichter und Marktbeobachter agiert, der dann möglicherweise nur noch im Missbrauchs- und Streitfall eingreifen muss. Der VATM befürwortet das Prinzip des diskriminierungsfreien, offenen Netzzugangs sowie den Vorrang kommerzieller Vereinbarungen, die bereits zwischen den Wettbewerbern der Telekom vielfach im Markt geschlossen wurden und für Verbraucher und Wirtschaft Anbietervielfalt und leistungsfähige Dienste bedeuten.

Auch über neue Wege bei der Entgeltgenehmigung möchte die Beschlusskammer diskutieren. Der vom VATM seit Jahren geforderte Zugang zur umfangreichen Leerrohrinfrastruktur der Telekom wird nun ebenfalls vom Regulierer zur Diskussion gestellt. Die Erfahrungen beim Glasfaserausbau in führenden anderen europäischen Ländern, wie z. B. Spanien, Portugal und Frankreich, haben hier gezeigt, dass der erleichterte Zugang zu den vielen tausend Kilometern Leerrohren der Ex-Monopolunternehmen einer der entscheidenden Hebel für eine schnelle Gigabit-Versorgung ist.

Letztlich müssen wir gemeinsam ehrlich die Frage beantworten: Wie können Glasfasernetze erfolgreich ausgebaut und dabei der Wettbewerb auf diesen Netzen so gesichert werden, dass Unternehmen und Bürger zukünftig bestmöglich versorgt sind?“

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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Breitband, Festnetz, Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Glasfaser, VATM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Regulierer, Verbände

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