VATM: Bundesregierung will Regelungen zum Telefonmarketing verschärfen

Mittwoch, 12. März 2008 um 17:13

„Hierzu hat der VATM praktikable und marktgerechte Vorschläge gemacht – wie etwa die Verpflichtung der werbenden Anbieter zur Aufzeichnung der Auftragserteilung auf Tonband, die sowohl für die Verbraucher als auch für die Anbieter zu einer erhöhten Rechtssicherheit führen und eine deutliche Beweiserleichterung im Hinblick auf die Frage, ob telefonisch ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht, bringen könnte. Sichergestellt sein muss hierbei jedoch, dass das gezielte Aufzeichnen von lediglich Teilen des Gespräches untersagt ist, damit das Ergebnis des Telefonates mit dem Kunden nicht verfälscht wiedergegeben werden kann.

Wenn im Bereich des Direktmarketings immer wieder Anbieter auftreten, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und Kunden durch unerwünschte Anrufe massiv belästigen, so wird dies vom VATM scharf kritisiert und ohne jede Einschränkung abgelehnt. Ein solches Verhalten unseriöser Anbieter kann jedoch nicht dazu führen, den Vertriebskanal Telemarketing insgesamt als rechtswidrig und belästigend einzustufen. Einigkeit besteht jedoch über das Ziel des Gesetzesvorschlages: Unlautere und die Verbraucher belästigende Telefonanrufe müssen besser verfolgt werden können und - soweit möglich - unterbunden werden.

„Insbesondere dann, wenn ein Großteil unerwünschter Anrufe auch auf das Konto der Deutschen Telekom geht und Kunden am Telefon Verträge aufgeschwatzt werden, die die Nutzung von günstigeren Wettbewerbern ausschließen, was seit langem zu massiven Verbraucherbeschwerden und einer anhaltenden Berichterstattung führt,“ so Grützner abschließend.

„Wir erwarten daher von der Bundesregierung und vom Gesetzgeber, dass sinnvolle Instrumente gewählt werden, um dem Problem der unlauteren Telefonwerbung zu begegnen. Wir setzen darauf, dass unter Einbindung aller Beteiligten der Wirtschaft und der Verbraucherschutzverbände eine tragfähige Lösung gefunden werden kann. Unsere Vorschläge hierzu würde jedenfalls belästigende Anrufe verhindern und mehr Rechtssicherheit für alle Verbraucher schaffen – und dies ohne zusätzliche Bürokratie und ohne tausende Arbeitsplätze zu gefährden.“

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Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

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