Urteil wegen Abmahnungen bei Facebook Like-Buttons von der Verbraucherzentrale NRW
Verbraucherzentralen
Schon bei bloßem Aufruf werden persönliche Daten von Facebook mitgelesen und weiterverwendet. Es werde dabei nicht unterschieden, ob der Besucher der Seite ein Facebook User ist oder nicht, noch wird eine entsprechende Zustimmung vom Seiten-Besucher eingeholt.
Bereits im Frühjahr letzten Jahres wurden Unternehmen wie HRS, Nivea (Beiersdorf), Payback, Eventim, Fashion ID und KIK per Abmahnung aufgefordert, sich datenschutzkonform zu verhalten.
Der aktuelle Prozess richtet sich nun lediglich gegen Fashio ID (P&C) und Payback: Die heutige Gerichtsentscheidung rügt klar den Verstoß gegen den Datenschutz. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtkräftig. (ana/rem)
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