Urteil: Ähnliche Domains dürfen nicht monopolisiert werden
BERLIN (IT-Times) - Mit diesem Satz lässt sich aus Sicht der Beklagten ein Urteil zusammenfassen, welches gegen die Stiftung Warentest ergangen ist. Der damit verbundene Rechtsstreit steht indessen nur beispielhaft für die Querelen zwischen Unternehmen, die ihre eigenen Markeninteressen durch ähnlich lautende Internetdomain-Namen gefährdet sehen.
Die Ausgangslage im aktuellen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig gestaltete sich wie folgt: Die Stiftung Warentest klagte gegen die Betreiberin der Domain „tests.de“, da diese der eigenen Domain „test.de“ zu ähnlich sei. Unter beiden Internetadressen finden sich Testberichte über Waren oder Dienstleistungen. Nach einer einstweiligen Verfügung gegen „tests.de“ seitens der Stiftung Warentest vor dem Landgericht Braunschweig, wurde diese nun, so der Anwalt der Beklagten, nach einer Revision vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wieder fallen gelassen. Dennoch bleibt im Raum stehen, ab wann ein Unternehmen seine Markenrechte und damit verbundene Domain-Namen schützen kann und muss und wann es sich, so der Anwalt der Betreiberin, um eine „Monopolisierung eines glatt beschreibenden Begriffs der deutschen Sprache“ handelt. (kat/rem)
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