UG: Was diese Mini-GmbH bedeutet und wie Sie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen
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UG - Gründung und Geschäftsführung der "Mini-GmbH"
Die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt) ist, wie die GmbH, eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihr wesentliches Merkmal liegt darin, dass für sie ein niedrigeres Stammkapital erforderlich ist als bei der GmbH.
Dafür sind bei der Gründung und Geschäftsführung einer UG besondere, im GmbH-Gesetz definierte Vorgaben zu beachten.
Gründung einer UG haftungsbeschränkt
Für die UG werden, anders als für die GmbH, keine 25.000 Euro als Stammkapital benötigt; es genügt bereits ein symbolischer Euro. Solange das Stammkapital der Gesellschaft nicht an 25.000 Euro heranreicht, gelten die für die UG erlassenen besonderen Bestimmungen.
Sobald das Stammkapital 25.000 Euro erreicht oder übersteigt, wandelt sich die UG per Gesetz in eine normale GmbH (§ 5a Abs. 5 GmbH-Gesetz).
Die Gründung erfolgt im Wesentlichen wie bei einer GmbH, d. h., es bedarf eines Gründungsvertrages zwischen den Gründungsgesellschaftern.
Lediglich folgendes ist zu beachten: Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister darf erst erfolgen, wenn die vereinbarten Einlagen vollständig auf das Gesellschaftskonto eingezahlt wurden.
Ferner hat das Unternehmen im Interesse des Rechtsverkehrs in seinem Namen den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ zu führen.
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