Uber: Taxi-App erhält nach London nun auch Verbot in Deutschland
Mobilität: Taxi Apps (Ride Hailing)
Darin heißt es unter anderem, dass Uber Technologies gegen die Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen verstoße. Zudem sei die Auftragsvergabe nicht wettbewerbskonform.
Zurzeit darf Uber in Deutschland nur Personen befördern, wenn die Fahrer und auch die Fahrzeuge entsprechende Lizenzen dafür besitzen, denn hier gilt das Personenbeförderungsgesetz.
Uber Technologies Inc. kann nun in Deutschland vor dem OLG in Berufung gehen, um die Entscheidung rückgängig zu machen. Das Transport-Verbot gilt zunächst ab sofort. (ame/rem)
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