TKG-Novelle: Verbände fordern Modernisierung der Umlagefähigkeit zugunsten von Glasfaser

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Freitag, 29. Januar 2021 um 10:20

Modernisierung der Umlagefähigkeit beschleunigt flächendeckenden Glasfaserausbau

Offener Netzzugang zur Stärkung des Wettbewerbs und der Wahlfreiheit der Verbraucher

Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit geben

BREKO

Berlin, 28.01.2021 Anlässlich der Beratungen im Bundestag zur TKG-Novelle fordern der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine Modernisierung der vielfach diskutierten Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandanschlüsse auf die Mietnebenkosten. Das Ziel muss aus Sicht der Verbände sein, den flächendeckenden Glasfaserausbau mit geeigneten Rahmenbedingungen zu beschleunigen.

„Die digitale Transformation in Deutschland kann nur gelingen, wenn für die Bürger und Unternehmen zukunftssichere Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stehen. Insbesondere die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben diese Notwendigkeit noch einmal eindrucksvoll unter Beweis gestellt“, betonen BREKO, BUGLAS und VKU. Die Diskussion um die Umlagefähigkeit sollte als Chance gesehen werden, das Instrument zukunftsgerichtet mit neuen Stärken auszustatten.

„Eine modernisierte Umlagefähigkeit wäre für die ausbauenden Unternehmen ein zuverlässiges Mittel, um Ausbauprojekte langfristig und wirtschaftlich umzusetzen. Anders gesagt: In der Umlagefähigkeit steckt großes Potenzial, um dem Glasfaserausbau gerade dort, wo eine Mehrfamilienhaus-Bebauung besteht, einen richtigen Schub zu geben“, so die Verbände.

Eine modernisierte Umlagefähigkeit sollte ausschließlich auf den Ausbau von Glasfaseranschlüssen abstellen. Ein klarer Glasfaser-Fokus führt zu einer Win-Win-Situation für Mieter und Vermieter. Mieter erhalten hochwertige Glasfaseranschlüsse zu attraktiven Preisen. Gebäudeeigentümer und Wohnungsbaugesellschaften erhöhen die Attraktivität ihrer Immobilien und steigern gleichzeitig den Wert der Gebäude.

Die Verbände sind sich darüber einig, dass die Möglichkeit der Umlagefähigkeit zukünftig an die Verpflichtung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) geknüpft werden muss. Das ist wichtig und notwendig, um den Wettbewerb zu stärken: Alle Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, den Mietern ihre Dienste anzubieten. „Ganz wichtig ist es uns, dass die Mieter frei wählen können, für welches Angebot und welchen Anbieter sie sich entscheiden. Es soll darum gehen, dass mit guten Angeboten um den Kunden geworben wird”, unterstreichen BREKO, BUGLAS und VKU.

Die teilweise kritisierte sogenannte Ewigkeitsgarantie der bestehenden Umlagefähigkeit soll nach Auffassung der Verbände gestrichen werden: Das umzulegende Nutzungsentgelt soll ab Inbetriebnahme des neuen Glasfasernetzes für einen angemessenen, mehrjährigen Zeitraum gelten und nicht mehr wie bislang unbefristet. Das sichert einerseits die notwendige Planungssicherheit für die ausbauenden Unternehmen und Investoren ab. Andererseits wird von Mietern nicht mehr verlangt, dass sie unbefristet für eine abgeschriebene Infrastruktur bezahlen.

Meldung gespeichert unter: Breitband, Festnetz, Internetzugang (Internet Access, Internetanschluss, Internetverbindung), Glasfaser, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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