Tipp24 muss Online-Werbung einstellen
HAMBURG - Die Tipp24 AG (WKN: 784714) hat bekannt gegeben, dass sie die Online-Werbung für die Vermittlung von staatlichen Lotterien in Deutschland weitgehend einstellen wird. Hintergrund sei eine Regelung des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages, die jegliche Werbung im Internet für Lotterien untersagt.
Dieses Verbot wird mit Spielsuchtprävention begründet. Tipp24 wird weiter juristisch gegen diese Verbote vorgehen und beruft sich darauf, dass es keine Studien gebe, die den von Tipp24 vermittelten Lotterien eine besondere Suchtgefährdung nachweisen. In der Hoffnung auf einen positiven Ausgang hält Tipp24 die Kooperationen mit einigen Partnern aufrecht, bis die Rechtslage in den bereits laufenden Verfahren endgültig geklärt ist. Bei Tipp24 sieht man durch die Folgen des Glückspielstaatsvertrages über 170 Arbeitsplätze bedroht.
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