Tipp24 AG ordnet Geschäftsfelder neu
Lediglich die Vermittlung der deutschen Klassenlotterien NKL und SKL soll weiterhin in den Händen der Tipp24 AG verbleiben. Die Umschichtung von Geschäftsaktivitäten begründete Tipp24 mit der zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden zweiten Stufe des Glücksspielstaatsvertrages. Der Staatsvertrag verbietet die Vermittlung staatlicher Lotterien über das Internet. Tipp24 hatte bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen den Staatsvertrag eingereicht, die im Oktober 2008 jedoch abgelehnt wurde. Das Verbot von Internetwerbung wird mit dem Hinweis auf Spielsuchtprävention begründet. Nach Auffassung der Tipp24 AG widerspreche diese bundesweite Regelung jedoch dem EU-Recht.
Der Vorstand der Gesellschaft will zukünftig den Ausbau von Tipp24Games vorantreiben. Zudem sollen neue Geschäftsmodelle in Deutschland und Europa identifiziert werden. Im November 2008 waren die Neun-Monatszahlen der Tipps24 AG moderater als in den Vorjahren gewachsen. Das Unternehmen begründete die zurückhaltende Entwicklung mit dem Glücksspielstaatsvertrag. Zeitweise warnte Tipp24 vor dem Wegfall aller 170 Arbeitsplätze in Deutschland. (hhv/rem)
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