Tipp24 AG: Gericht lehnt Verfassungsbeschwerde ab
Für die Tipp24 AG und diverse Mitbewerber heißt dies nun, dass man sich ganz auf ein europarechtliches Verfahren verlassen muss, da ab 2009 sonst ein Verbot des Geschäfts der Internet-Lotterien ansteht. Doch die Zeit wird knapp und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kam für die Online-Lotterie „unerwartet“, wie der Vorstandsvorsitzende der Tipp24 AG, Jens Schumann, sagte. Im Dezember 2007 hatte sich das Unternehmen noch selbstbewusst gegeben und angekündigt, dass man erwarte, dass das gesetzliche Verbot nicht verfassungskonform ist.
Nun heißt es also abwarten. Ob und in wieweit Unternehmen wie Tipp24 in Zukunft noch ihre Produkte verkaufen können, zeigt ein noch anstehendes europarechtliches Verfahren. Jens Schumann sagte dazu: „Wir gehen weiterhin von der Europarechtswidrigkeit des Glücksspiel-Staatsvertrags und der Landesvorschriften aus.“ (vue/rem)
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