Telekom muss Hauskabelnetze freigeben
Deutsche Telekom AG ( WKN: 555750<DTE.FSE> ): Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern auf dem Telefonmarkt den Zugang zu Telekommunikationskabeln im Haus der Endkunden ermöglichen muss. Wenn die Verkabelung im Haus Eigentum der Telekom ist, ist sie verpflichtet, den Wettbewerbern ein Angebot zu unterbreiten, ansonsten die Nutzung durch die Konkurrenten kostenlos zu dulden.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: IT-News
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.