Telekom muss Hauskabelnetze freigeben

Donnerstag, 21. Februar 2002 um 15:56

Deutsche Telekom AG ( WKN: 555750<DTE.FSE> ): Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern auf dem Telefonmarkt den Zugang zu Telekommunikationskabeln im Haus der Endkunden ermöglichen muss. Wenn die Verkabelung im Haus Eigentum der Telekom ist, ist sie verpflichtet, den Wettbewerbern ein Angebot zu unterbreiten, ansonsten die Nutzung durch die Konkurrenten kostenlos zu dulden.

Verantwortlich für den Rechtsstreit ist die Isis Multimedia Net, die wiederum eine 74,9-prozentige Tochter von Arcor ist. Isis Multimedia hat im Raum Düsseldorf und Duisburg ein Netz mit Leitungen bis in die Häuser der Endkunden. Isis hatte vorgeschlagen, zwischen dem Ende des eigenen Kabels und der Telekom-Inhouse-Verkabelung ein Verbindungskabel zu legen, um so dem Endkunden die eigenen Dienste anbieten zu können. Diesen Vorschlag hatte die Telekom jedoch abgelehnt.

Meldung gespeichert unter: IT-News

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