Telekom erleidet vor Gericht Schlappe und darf StreamOn nicht mehr vertreiben

Film- und TV-Streaming

Montag, 15. Juli 2019 um 13:59

BONN (IT-Times) - Die Deutsche Telekom AG (DTAG) hat erneut einen Gerichtsprozess verloren, der das eigene Video- und TV-Streaming Produkt StreamOn betrifft.

Deutsche Telekom - Logo Dach

Die Deutsche Telekom AG hat einen Gerichtsprozess verloren, der sich mit einem All You Can Watch - Video-Produkt beschäftigt hat. Die Bundesnetzagentur hatte zuvor Klage gegen die Telekom eingereicht.

Nun gab ein Gericht in Münster dem Regulierer Bundesnetzagentur recht, sodass der Bonner Carrier die Vermarktung des Video-Streaming Produktes in dieser Form einstellen muss.

Es geht um das Video-Streaming Produkt StreamOn der Deutschen Telekom. Das jetzige Urteil bestätigt ein bereits im Vorfeld beschlossenes Urteil eines niedrigeren Gerichtes gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber.

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, T-Mobile US, Video-Streaming, Film-Streaming, Deutsche Telekom, Telekommunikation, Internet, Medien, Regulierer

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