Telekom erleidet vor Gericht Schlappe und darf StreamOn nicht mehr vertreiben
Film- und TV-Streaming
Die Deutsche Telekom AG hat einen Gerichtsprozess verloren, der sich mit einem All You Can Watch - Video-Produkt beschäftigt hat. Die Bundesnetzagentur hatte zuvor Klage gegen die Telekom eingereicht.
Nun gab ein Gericht in Münster dem Regulierer Bundesnetzagentur recht, sodass der Bonner Carrier die Vermarktung des Video-Streaming Produktes in dieser Form einstellen muss.
Es geht um das Video-Streaming Produkt StreamOn der Deutschen Telekom. Das jetzige Urteil bestätigt ein bereits im Vorfeld beschlossenes Urteil eines niedrigeren Gerichtes gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber.
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