T-Mobile erwirkt einstweilige Verfügung gegen VoIP-Software
Sipgate selbst kündigte an, dass man nun rechtliche und tatsächliche Schritte prüfe, nachdem man die Software vorerst nicht mehr zum Download anbietet. Erste rechtliche Schritte hat das - damit etwas trotzig wirkende - Unternehmen auch schon eingeleitet. So erwirkte Sipgate seinerseits ein einstweiliges Verbot gegen die iPhone-Werbung von T-Mobile, in der die Tarife als „unbegrenzte Datenflatrate“ angepriesen wurden. T-Mobile legte dagegen Einspruch ein, welcher nun vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen wurde, worüber man sich bei Sipgate sehr freute.
„Dass T-Mobile seine erheblich beschränkten iPhone-Tarife als „freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ vermarktet hat, ist irreführend“, so Thilo Salmon, Geschäftsführer der Sipgate GmbH, ehemals indigo networks GmbH. "Wir sind zufrieden, dass das Landgericht Hamburg diese Auffassung teilt.“ (vue/rem)
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Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
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