Steuern sparen mit Smartphone, Notebook & Co.

Steuern: Werbungskosten

Montag, 24. Juni 2019 um 10:15

Berufstätige können Ausgaben für beruflich genutzte IT-Geräte und Software von der Steuer absetzen

Ende Juli endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2018

BITKOM

Berlin, 24. Juni 2019 

Dienst-Mails per Smartphone, Online-Weiterbildung via Notebook oder letzter Feinschliff an der Präsentationen fürs nächste Meeting: Wer private IT-Geräte und Software beruflich nutzt, kann die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen. Bei der Einkommensteuererklärung können sowohl die Anschaffungskosten als auch die monatlichen Kosten für die Telefon- und Internetnutzung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Meldung gespeichert unter: Notebooks (Laptops), Smartphone, Steuer, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Hardware, Internet, Verbände

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