Steuern sparen mit Smartphone, Notebook & Co.
Steuern: Werbungskosten
Berlin, 24. Juni 2019
Dienst-Mails per Smartphone, Online-Weiterbildung via Notebook oder letzter Feinschliff an der Präsentationen fürs nächste Meeting: Wer private IT-Geräte und Software beruflich nutzt, kann die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen. Bei der Einkommensteuererklärung können sowohl die Anschaffungskosten als auch die monatlichen Kosten für die Telefon- und Internetnutzung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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