squeeze out als Kostensenkungspotenzial - Was hinter dieser Form der Übernahme von Anteilen steckt und was Sie als Aktionär und Unternehmer darüber wissen sollten!

Mergers & Acquisitions (M&A)

Restlos ausgepresst und rausgeworfen oder wie ungeliebte Minderheitsaktionäre oder „Berufs-Aktionäre“ ganz legal und einfach aus dem Unternehmen mit einer „Enteignung light“ gedrängt werden können

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Begriff und Bedeutung

Der Begriff squeeze out (Englisch: ausquetschen, auspressen) steht in der Finanzwelt für ein Verfahren, bei dem ein Unternehmen als Hauptaktionär die Minderheitsaktionäre mit Barmitteln abfinden kann, um das Unternehmen durch den Erwerb der restlichen Anteile vollständig zu übernehmen.

Das aktienrechtliche Squeeze-out Verfahren basiert in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 auf § 327a ff. AktG. Voraussetzung ist, dass der Hauptaktionär bereits mindestens 95 Prozent des Grundkapitals mittelbar oder unmittelbar besitzt.

Dabei muss allerdings die Hauptversammlung des Großaktionärs über den Squeeze-Out abstimmen. Wie hoch dann die Abfindung ist, hängt insbesondere vom Wert des zu übernehmenden Unternehmens ab.

Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (§§ 39a bis c WpÜG) bietet seit dem 14. Juli 2006 in Deutschland als zweites Übernahme-Verfahren auch eine übernahmerechtliche Squeeze-out Variante.

Auch hier muss der Hauptaktionär 95 Prozent des Grundkapitals halten, allerdings des stimmberechtigten Grundkapitals. In der Regel ist dieses Verfahren einfacher und somit schneller und günstiger.

Auf ein Übernahmeangebot oder Pflichtangebot muss dann unmittelbar, also spätestens drei Monate nach Beginn der Annahmefrist des Angebotes, das Verfahren folgen.

Der Großaktionär lässt hier darüber hinaus auch nicht über die Hauptversammlung abstimmen, sondern beantragt den geplanten Squeeze-out beim zuständigen Gericht.

Aufgrund der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2008 wurden vom Deutschen Bundestag die Finanzmarktstabilisierungsgesetze erlassen und der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) eingerichtet, hinter dem die Bundesrepublik Deutschland steckt.

Ziel ist es, systemkritische und schwer angeschlagene Banken und andere Finanzinstitute in Form eines finanzmarktstabilisierungsrechtlichen Squeeze-outs zu retten.

Eine vierte Variante besteht seit dem 15. Juli 2011 mit dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out. Hier kann ein Hauptaktionär bereits ab 90 Prozent der Anteile die Herausgabe der restlichen Aktien gegen Barabfindung verlangen, wenn eine Verschmelzung der beiden Gesellschaften erfolgt.

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Funktionsweise eines squeeze-out

Meldung gespeichert unter: squeeze-out, Hintergrundberichte, Tipps & Trends

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