Spekulationssteuer Aktien - so funktioniert es
Steuern: Kapitalertragsteuer
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Die Kapitalertragsteuer: Nachfolgerin der Spekulationssteuer für Aktien
Seit 2009 gilt die Kapitalertragsteuer auf alle Gewinne aus Aktiengeschäften. Es handelt sich um eine Abgeltungsteuer. Dies bedeutet, dass sie direkt an der Quelle erhoben wird und dann als „abgegolten“ gilt, Sie brauchen sich als Steuerpflichtiger danach meist nicht mehr mit ihr zu beschäftigen.
Die Steuer wird von Ihrer Depotbank automatisch abgezogen, wenn Sie eine Aktie verkaufen und dabei Gewinn gemacht haben.
Es gibt weitere Unterschiede zur früheren Spekulationssteuer auf Aktien: Einmal fiel die Spekulationsfrist bei der Gesetzesänderung weg. Es werden alle Aktiengewinne besteuert, auch wenn zwischen Kauf und Verkauf viele Jahre liegen.
Zweitens gilt ein fester Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ein jährlicher Freibetrag, der Sparer-Pauschbetrag, gilt für alle Kapitaleinkünfte.
Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Dies geschieht automatisch über Ihre Depotbank: Nach einem Verkauf mit Verlust wird bei folgenden Gewinnen solange keine Abgeltungsteuer erhoben, bis der Verlust ausgeglichen wurde.
Nur wenn Sie Aktien oder andere Kapitalanlagen auf verschiedene Banken verteilt besitzen, müssen Sie eine Verlustbescheinigung beantragen und diese der Steuererklärung beifügen.
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