Spekulationssteuer Aktien - so funktioniert es

Steuern: Kapitalertragsteuer

Eine Spekulationssteuer fiel in Deutschland bis 2009 auf einige Geschäfte mit Aktien und anderen Wertpapieren bzw. Derivaten an. Seitdem wird stattdessen Kapitalertragsteuer fällig - hier erfahren Sie mehr über die Unterschiede.

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Wie mit der Spekulationssteuer Aktien früher besteuert wurden

Die Spekulationssteuer wird eigentlich nur umgangssprachlich so genannt. Es handelt sich um die Einkommensteuer auf Gewinne aus sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften.

Im Jahr 2009 hat jedoch die Kapitalertragsteuer, eine automatisch eingezogene Abgeltungsteuer, die Spekulationssteuer bei Aktien abgelöst - zum Leid vieler langfristig orientierter Anleger.

Laut § 23 des deutschen Einkommensteuergesetzes wird Einkommensteuer auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis von Grundstücken und anderen Wertgegenständen erhoben.

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Bis 2009 galt dies auch für Wertpapiere wie Aktien. Der Steuersatz richtete sich nach dem gesamten Einkommensbetrag. Es gab eine „Spekulationsfrist“ von einem Jahr - wenn der Käufer einer Aktie oder eines anderen Wertpapiers die Position länger hielt, waren die Gewinne aus diesem Geschäft steuerfrei. Außerdem gab es einen Freibetrag pro Jahr.

Eine der Spekulationssteuer entsprechende Regelung bei Aktien galt bis 2011 in Österreich, seitdem ist die Rechtslage der in Deutschland ähnlich. In der Schweiz sind Gewinne aus Aktien für Privatleute steuerfrei.

In der internationalen politischen Diskussion wurden weitergehende Modelle wie die Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen. Diese würde die Spekulation mit Aktien weiter verteuern, wurde aber nur in wenigen Ländern umgesetzt.

Meldung gespeichert unter: Steuer, Aktien, Tipps & Trends

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