SolarWorld: Neues von den Gläubigerversammlungen
Solarmodule-Hersteller
Übertragen werden sollen das Sachanlagevermögen, Vorräte und immaterielle Vermögensgegenstände der oben aufgeführten Gesellschaften. Auch einzelne Forderungen sollen transferiert werden.
Als Kaufpreis für die Unternehmens-Assets haben die Parteien im Wesentlichen die „Ablösung von Verbindlichkeiten, die mit Sicherungsrechten von Gläubigern belegt sind“, vereinbart.
Für die Aktionäre besteht aber kaum Hoffnung. Der Insolvenzverwalter wies zuletzt erneut darauf hin, dass durch diese Vereinbarung die Aktionäre der SolarWorld AG keine „nennenswerten Vermögensvorteile erhalten werden“. (lim/rem)
Folgen Sie uns zum Thema SolarWorld, Solartechnik und/oder Insolvenz via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Insolvenz, SolarWorld, Solartechnik
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.