Solarwirtschaft begrüßt Kabinettsbeschluss zu Mieterstromgesetz

Mieterstromgesetz

Mittwoch, 26. April 2017 um 15:58
BSW-Solar

Berlin, den 26. April 2017 - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das sogenannte Mieterstromgesetz beschlossen, mit dem die Vor-Ort-Versorgung von Mietern mit preiswertem Solarstrom gezielt angereizt werden soll.

Pressemitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft vom 26.4.2017

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar): „Der Kabinettsbeschluss bestärkt unsere Hoffnung, dass noch in dieser Legislaturperiode wichtige Hemmnisse für solare Mieterstromangebote fallen. Dann könnten endlich auch Mieter vom preiswerten Solarstrom direkt profitieren.

Das wäre ein wichtiger Schub für die Energiewende in den Ballungsräumen und ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Viele Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dürften dann bereit sein, bislang weitgehend ungenutzte Dachflächen der Innenstädte solartechnisch zu erschließen und attraktive Mieterstromtarife anzubieten.“

Das Gesetz ist notwendig, weil solare Mieterstromangebote heute noch mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 7 Cent belastet werden, während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom keine EEG-Umlage anfällt. Dies wurde von Vertretern der Bundesländer, von Mieter- und Verbraucherschützern sowie der Wohnungswirtschaft in der Vergangenheit wiederholt kritisiert. Auch Stadtwerke und die Solarwirtschaft forderten mehrfach einen Abbau dieser Investitionsbarriere. Mit der jetzt von der Bundesregierung geplanten Förderung könnte diese zumindest teilweise beseitigt werden.

Meldung gespeichert unter: EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), BSW-Solar, Solartechnik, Verbände

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