Solarpotenzial auf Gewerbehallen nutzen

Erneuerbare Energien: Solarenergie

Montag, 8. Juli 2019 um 10:00

Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 0,75 Megawatt erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie an einer Auktion teilnehmen und den Solarstrom nicht selbst verbrauchen. Nach BSW-Informationen haben Solardächer aufgrund konstruktionsbedingter Mehrkosten und einem Selbstversorgerverbot im Wettbewerb mit ebenerdig errichteten Solarkraftwerken in der Regel nur sehr geringe Chancen in den Auktionen.

Solardächer mit einer kleineren Leistung müssen nicht an einer Auktion teilnehmen, um eine Marktprämie zu erhalten. Sie dürfen selbst erzeugten Solarstrom auch selbst verbrauchen. Photovoltaik-Investitionen werden hier jedoch durch Erhebung der anteiligen EEG-Umlage auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom erschwert, was von Industrievertretern, Verbraucherschützern und Umweltverbänden seit Jahren kritisiert wird und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen in die Photovoltaik bremst. Lediglich kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern sind von dieser „Sonnensteuer“ befreit.

Zudem drohen Neuanlagen ab Erreichen eines voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2020 erreichten Förderdeckels überhaupt keine Förderung mehr zu erhalten. Erst jüngst hatten 15 Dach- und Bundesverbände an die Bundesregierung appelliert, den Solardeckel zu streichen. Gemeinsam vertreten sie die Interessen von über 10 Millionen Bürgerinnen und Bürgern und einigen 100.000 Unternehmen.

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