Solarer Mieterstrom: Großes Ausbaupotenzial vor allem in Berlin, Hamburg und München

Solarmodule- und Solarzellenproduktion

Mittwoch, 11. Oktober 2017 um 14:37

Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB): „Mit Mieterstrom können sich Mieter erstmals aktiv und ganz bewusst für saubere Energie, für Umwelt- und Klimaschutz entscheiden. Der Erfolg von Mieterstrom wird aber im Wesentlichen von der Attraktivität des Strompreises abhängen. Die vorhandenen Potenziale können nur dann ausgeschöpft werden, wenn Mieterstrom deutliche Kostenvorteile mit sich bringt.“

Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD): „Wir brauchen so viele ungenutzte Dachflächen wie möglich, um in den Städten die kommunalen Klimaschutzziele zu erreichen. Mieterstrom ist ein guter Anfang, in Zukunft brauchen wir weitere kreative Modelle für Dienstleistungen und Direktvermarktung. Dadurch können wir die Partizipation breiter Bevölkerungsschichten an der Energiewende erhöhen und sie sozialverträglicher ausgestalten.“

Nach übereinstimmender Einschätzung der vier Verbände könnte die Realisierung von Solaranlagen in deutschen Innenstädten noch deutlich erleichtert werden, wenn die nächste Bundesregierung Mieterstrom, der nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, von der EEG-Umlage befreit. Außerdem sollten Vermieter keine steuerlichen Nachteile in ihrem Kerngeschäft haben, wenn sie ihren Mietern Strom aus eigenen Anlagen liefern. Damit würden Mieter endlich auch Eigenheimbesitzern gleichgestellt, die die Vorteile der Eigenversorgung schon länger in Anspruch nehmen können.

Hintergrund

Insgesamt könnten nach der Potenzialanalyse in den 20 größten deutschen Städten zusätzliche Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 1,1 GWp zusätzlich installiert werden, die zu einer CO2-Einsparung von 500.000 Tonnen/Jahr führen würden. Die Abschätzungen beruhen auf der Annahme, dass das im Sommer in Kraft getretene PV-Mieterstromgesetz mit seinem Fördermechanismus in den kommenden Jahren von allen Marktteilnehmern aufgegriffen und gemeinsam umgesetzt wird.

Beim PV-Mieterstrom handelt es sich um Strom, der auf einem oder mehreren Gebäuden durch Solarenergie erzeugt und im Wege der Direktvermarktung an die Bewohner geliefert wird. Da dieser Strom ohne Nutzung eines allgemeinen Versorgungsnetzes zu den Kunden gelangt, werden enthält der Preis keine staatlichen Abgaben wie Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Die Mehrwertsteuerpflicht und die volle EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent je Kilowattstunde gelten jedoch auch für solaren Mieterstrom.

Um die Wettbewerbsfähigkeit von PV-Mieterstrom zu erhöhen und den solaren Ausbau in den Städten zu fördern garantiert das neue Mieterstromgesetz den Betreibern von PV-Mieterstromanlagen in Abhängigkeit von der Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh. Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100 kWp begrenzt. Der jährliche Mieterstromzubau wurde auf eine Leistung von 500 MWp gedeckelt. Auch ein Höchstpreis für PV-Mieterstrom wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Er muss mindestens 10 Prozent unter dem am jeweiligen Ort geltenden Grundversorgungstarif liegen.

Mehr Informationen zum Thema Mieterstrom, einen kostenlosen Leitfaden und Hinweise zum neuen Mieterstromgesetz finden Sie auf der Internetseite www.sonne-teilen.de, die von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert wird.

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