Solarenergie im Koalitionsvertrag: Licht und Schatten

Erneuerbare Energien: Solar

Mittwoch, 7. Februar 2018 um 13:12

Eine massive Preissenkung schlüsselfertiger PV-Systeme ermöglicht inzwischen eine Vervielfachung der Solarstromleistung ohne nennenswerte Effekte auf den Strompreis. Nach Einschätzung namhafter Wissenschaftler ist zum Erreichen der Klimaziele in Deutschland eine Vervier- bis Versechsfachung des jährlichen PV-Ausbaus auf eine Größenordnung von zehn Gigawatt geboten.

Ohne eine konsequente Entlastung der klimafreundlichen Eigen- und Direktversorgung von Umlagen und Abgaben ist nach BSW-Einschätzung auch die von Union und SPD angestrebte stärkere Nutzung von Ökostrom im Mobilitäts- und Wärmesektor (Sektorkopplung) kaum realisierbar.

Körnig: „Die vorgesehene Anpassung der Rahmenbedingungen wird diesen Punkt umfassen müssen. Ein sinnvoller Ausbau der Elektromobilität steht und fällt mit einem Zugang zu preiswertem Ökostrom.“ Auch die angestrebte stärkere Nutzung von Energiespeichern und die damit verbundene Verringerung des Netzausbaubedarfs sei auf den Abbau von Umlagen und Abgaben angewiesen.

Der BSW lobte in diesem Zusammenhang das Vorhaben der Verhandlungspartner, Investitionen in Speichertechnologien und intelligente Vermarktungsformen zu fördern. Auch der BSW-Empfehlung, Speichern die Möglichkeit zu eröffnen, mehrere Dienstleistungen gleichzeitig zu erbringen (etwa Regelenergie und Mieterstrom), ist entsprochen worden.

Als erfreulich betrachtet der BSW weiterhin die im Koalitionsvertrag angestrebte Beseitigung einer Investitionshürde beim Thema Mieterstrom. Wohnungsbaugenossenschaften sollen demnach künftig nicht mehr ihre steuerlichen Privilegien bei der Vermietung von Wohnraum verlieren, wenn sie solare Mieterstromtarife anbieten. Der BSW hatte dies bereits im Frühjahr letzten Jahres bei der Initiierung des Mieterstromgesetzes für die gesamte Wohnungswirtschaft gefordert.

An einer weitgehenden Elektrifizierung des Mobilitätssektors führt nach Einschätzung der meisten Energieexperten kein Weg mehr vorbei. Für eine erfolgreiche Umsetzung die Klimaziele im Wärmesektor müssten neben der Sektorkopplung hingegen auch klassische EE-Wärmetechnologien wie die Solarthermie im Raum-, Prozess- und Fernwärmebereich deutlich stärker ausgebaut werden.

Die geplante steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird von der EE-Branche begrüßt. Sie muss aber sehr schnell umgesetzt werden und rückwirkend zum Jahresanfang 2018 in Kraft treten, um einen gefährlichen Attentismus im Markt zu verhindern. Sie wird nur dann zu einer stärkeren Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor führen, wenn im Falle einer Heizungsmodernisierung mindestens ein Drittel der Investitionskosten über einen kurzen Zeitraum abgeschrieben werden kann.

Um die notwendige klimapolitische Lenkungswirkung zu erzielen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden, muss die steuerliche Förderung auf EE-und Hybridheizungen begrenzt werden, so die BSW-Forderung. Körnig: „Eine Heizungserneuerung ohne zumindest anteilige EE-Einbindung zementiert das Klimaproblem und darf nicht länger gefördert werden“.

Förderanreize allein sind bei niedrigen Öl- und Gaspreisen nicht hinreichend, um die angestrebten Effizienzgewinne im Gebäudesektor zu erreichen. „Gesetzliche Mindeststandards für den Einsatz Erneuerbarer Energien auch im Gebäudebestand dürfen nicht länger tabu sein, wenn Gesundheitsfolgekosten fossiler Kraftwerke und Heizungen weiter sozialisiert werden.“ Das geplante „moderne Gebäudeenergiegesetz“ müsse dies berücksichtigen.

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