Softwareanwendungen erleichtern Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

DS-GVO

Montag, 27. Januar 2020 um 12:56

Überprüfung der DS-GVO in 2020
Im vergangenen September hatte erst jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) die Umsetzung der DS-GVO vollständig abgeschlossen. Für das laufende Jahr hatte die EU-Kommission eine grundsätzliche Überprüfung der neuen Datenschutzregeln geplant. Aus Bitkom-Sicht braucht es vor allem mehr Klarheit und Vereinheitlichung der Auslegung in Europa und eine risikoorientierte Abstufung der Pflichten.

„Die DS-GVO hat einen grundsätzlichen Geburtsfehler: Sie unterscheidet nicht zwischen Vereinen, Startups oder Großkonzernen und nicht ausreichend zwischen den verschiedensten Datenverarbeitungsprozessen“, so Dehmel. Statt alle über einen regulatorischen Kamm zu scheren, sollten Art und Umfang der Datenverarbeitungen ausschlaggebend für die Regelanwendung sein. Außerdem sollte die Datennutzung im Forschungsumfeld besser möglich sein.

„Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz dürfen nicht durch starre Gesetze ausgebremst werden. Gleichzeitig muss die Privatsphäre auch bei der Nutzung dieser Technologien sicher gewährleistet werden. Dafür müssen wir noch stärker technische Ansätze wie die Pseudonymisierung und Anonymisierung von Daten fördern. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland wird künftig entscheidend sein, wie wir Daten nutzbar machen“, so Dehmel.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 503 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

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Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Europäische Union (EU), Künstliche Intelligenz (KI, Artificial Intelligence=AI), Start-Up (Startup), DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Software, Verbände

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