S.A.G. Solarstrom: Insolvenzverfahren schreitet voran
Solarkraftwerke
Die Wandelanleihe bleibt ohne Vertreter, sodass Wandelanleiheinhaber individuell bis spätestens zum 2. Mai 2014 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen müssen. Mit den Vertretern soll eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens erreicht werden. Darüber hinaus berichtete die S.A.G. Solarstrom AG von Fortschritten beim Investorenprozess: Bis zur Gläubigerversammlung wolle man mit ausgewählten Investoren bereits in konkrete Verhandlungen gehen, ließ das Unternehmen verlauten.
Anfang März 2014 konnte die S.A.G. Solarstrom AG (WKN: 702100) die für eine Restrukturierung benötigten finanziellen Mittel sichern: Die Sparkasse Freiburg einigte sich mit dem insolventen Hersteller von Photovoltaik-Anlagen auf einen Millionenkredit. (kad/rem)
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: S.A.G. Solarstrom, Solartechnik
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.