Rechtsgutachten stellt fest: Umsetzung der EU-Mediendienste-Richtlinie erfordert Interessenausgleich zwischen TV-Sendern, Medienplattformen und Nutzern

Medienstaatsvertrag

Donnerstag, 29. August 2019 um 14:44

„Das Gutachten zeigt deutlich, dass bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen sind und ein eventueller Eingriff so gering wie möglich ausfallen müsste. Das ist im aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags aber gerade nicht gegeben. Daher sprechen wir uns noch einmal dafür aus, hier nur ein Mindestmaß an Regulierung vorzunehmen und dabei die Interessen des Nutzers zu berücksichtigen. Andernfalls werden sich Nutzer zukünftig noch stärker von den klassischen Angeboten abwenden“, sagt Oliver J. Süme, eco Vorstandsvorsitzender.

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände ist, dass künftig ausgewählte Mediendienste – linear wie auf Abruf – auf allen Plattformen und Benutzeroberflächen bevorzugt auffindbar sein sollen. Nach Ansicht der Wirtschaft zementiert diese Regelung existierende Marktpositionen: „Eine privilegierte Auffindbarkeit wird gerade nicht die Meinungsvielfalt schützen. Ganz im Gegenteil: Sie führt dazu, dass einige wenige Anbieter bevorzugt werden, während die Inhalte vieler anderer Anbieter diskriminiert werden. Neue Dienste, Startups und Nischendienste werden in dieser Form das Nachsehen haben – genauso wie die Nutzer, die unangemessen bevormundet werden“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

„Die Medienlandschaft wird immer bunter, es entwickeln sich stetig neue Möglichkeiten und Angebote für Verbraucher. Das zentrale Ziel des Medienstaatsvertrags sollte deshalb die Anpassung der Plattformregulierung an die Herausforderungen der konvergenten Medienwelt sein.

Doch die Länder drohen die Chance zu verpassen, die Intensität der Plattformregulierung deutlich zu reduzieren und – in einem fairen Ausgleich der jeweiligen Aufgaben der Beteiligten und ihrer Interessen – fortzuentwickeln. Stattdessen halten sie weiter daran fest, neue und immer restriktivere Regeln für Plattformbetreiber und Anbieter von Benutzeroberflächen zu schaffen“, so ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber. 

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